Zell am Moos
Waldbrand-Schutzverordnung 202415März 2024 in Allgemeines
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Wie jedes Jahr um diese Zeit, tritt auch heuer die Waldbrandschutz-Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck in Kraft. Es gelten somit ab morgen, 16.03.2024 bis einschließlich 31.10.2024 folgende Regeln:

  • In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.
  • in Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Schützen wir auch heuer wieder gemeinsam unser Wälder und Wiesen.